Energieeffizienz-Experte

Wenn der Neubau eines Gebäudes geplant ist oder an einem bestehenden Gebäude Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten anstehen, sollte man sich Gedanken über mögliche Energiesparmaßnahmen machen. Denn die Kosten für den Energieverbrauch werden in Zukunft weiter steigen. Um ein Gebäude für die nächsten 20-40 Jahre - bis zur nächsten Sanierung - wirtschaftlich betreiben zu können, ist es sinnvoll hohe Anforderungen an den Wärmeschutz zu erfüllen. Das zahlt sich auch heute schon aus, denn für einen erhöhten Wärmeschutz und energiesparende Heizungstechnik gibt es Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Kredit mit Tilgungszuschuss und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als direkten Zuschuss.

  • Werden einzelne Bauteile eines Wohnhauses saniert (z.B. nur das Dach, die Fenster oder die Heizungsanlage) können Investitonskosten bis zu 60.000,-€ je Wohneinheit gefördert werden.

    Kredit mit Tilgungszuschuss
    Für Einzelmaßnahmen kann ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden, wenn die Anforderungen der KfW eingehalten werden.

    Zudem wird ein Zuschuss von 20-50% der förderfähigen Kosten als Tilgung auf den Kreditbetrag gutgeschrieben. Der Kredit wird vor Beginn des Bauvorhabens über ein Finanzinstitut Ihrer Wahl bei der KfW beantragt.

    Internetseite der KfW: BEG Wohngebäude Kredit 261/262

    Zuschuss
    Alternativ zum Kredit kann bei der BAFA ein Zuschuss von 20-45% der förderfähigen Kosten beantragt werden.

    Der Zuschuss im Programm BEG-EM wird vor dem Beginn des Bauvorhabens online bei der BAFA beantragt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.

    Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Wird ein Wohnhaus im Ganzen energetisch saniert und damit die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus eingehalten, können Investitonskosten bis zu 150.000,-€ je Wohneinheit gefördert werden.

    Kredit mit Tilgungszuschuss
    Für eine Sanierung zum Effizienzhaus kann ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Die Einhaltung der Anforderungen müssen mit einer Berechnung nachgewiesen werden.

    Zudem wird ein Zuschuss von 25 - 50% der förderfähigen Kosten als Tilgung auf den Kreditbetrag gutgeschrieben. Je besser der Wärmeschutz des Gebäudes wird, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Der Kredit wird vor Beginn des Bauvorhabens über ein Finanzinstitut Ihrer Wahl bei der KfW beantragt.

    Internetseite der KfW: BEG Wohngebäude Kredit 261/262

    Zuschuss
    Alternativ zum Kredit kann ein Zuschuss von 25 - 50% der förderfähigen Kosten beantragen. Je besser der Wärmeschutz des Gebäudes wird, desto höher fällt der Zuschuss aus.

    Der Zuschuss wird vor dem Beginn des Bauvorhabens direkt im KfW-Zuschussportal beantragt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.

    Internetseite der KfW: BEG Wohngebäude Zuschuss 461
  • Wird ein Wohnhaus neu gebaut oder gekauft und damit die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus 40 eingehalten, können Investitonskosten bis zu 150.000,-€ je Wohneinheit gefördert werden.

    Kredit mit Tilgungszuschuss
    Für einen Neubau oder Kauf eines Effizienzhauses kann ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Die Einhaltung der Anforderungen müssen mit einer Berechnung nachgewiesen werden.

    Zudem wird ein Zuschuss von 10 - 12,5% der förderfähigen Kosten als Tilgung auf den Kreditbetrag gutgeschrieben. Der Kredit wird vor Beginn des Bauvorhabens über ein Finanzinstitut Ihrer Wahl bei der KfW beantragt.

    Internetseite der KfW: BEG Wohngebäude Kredit 261/262

    Passivhaus
    Ein Passivhaus ist im allgemeinen auch ein Effizienzhaus 40 und bekommt damit beste Konditionen.

    Zusätzlich kann am Gebäude Energie erzeugt, zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage und in einer Batterie gespeichert werden. So können die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 plus eingehalten werden.
  • Als Ergänzung zu den Förderprogrammen kann ein Zuschuss für eine Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Experten für Energieeffizienz beantragt werden.
    Die KfW übernimmt 50 % der Kosten, bis 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bzw. bis 4.000 Euro je Wohneinheit und Vorhaben. Der Zuschuss wird vor dem Beginn des Bauvorhabens direkt im KfW-Zuschussportal beantragt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.

    Die Baubegleitung schließt folgende Aufgaben mit ein:
    • Leistungen zur Detailplanung
    • Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
    • Kontrolle der Bauausführung
    • Abnahme und Bewertung der Maßnahmen

    Internetseite der KfW: Programm BEG Wohngebäude Kredit 261/262
Für Ihr Bauvorhaben erstelle ich Ihnen die erforderlichen Berechnungen, Nachweise und Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung.
Zur Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

energieeffizienzexperte

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